Nach dem eigenen Zuhause ist der Arbeitsplatz der Ort, an dem wir uns am häufigsten aufhalten. Unfälle am Arbeitsplatz sind deshalb keine Seltenheit. Arbeitsunfälle stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das heißt, dass im Fall der Fälle der Unfallversicherungsträger für die entstehenden Behandlungskosten beim Arzt aufkommt. Der Begriff Arbeitsunfall ist dabei weit gefasst: Dazu zählen auch Unfälle die in der Schule, im Kindergarten oder auf dem Weg dorthin passieren oder solche, die sich ereignen, während eine Person einer anderen erste Hilfe leistet. Auch bei vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten gilt ein Unfall als Arbeitsunfall.